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K-Tipp 04/2025
25.02.2025
Nein. Das Hotel musste wie vertraglich abgemacht das Zimmer für Sie freihalten. Hotelbuchungen sind für beide Vertragspartner bindend, sofern nicht etwas anderes abgemacht wurde. Sie haben deshalb gegenüber dem Hotel keinen Anspruch auf die Rückerstattung der verpassten Übernachtung. Hingegen muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Entschädigung bezahlen. Diese beträgt 250 Euro.
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