Telefonieren kann man heute auch digital, etwa via Computer – sofern der Benutzer die entsprechenden Zugangsdaten in seinem Gerät eingibt und es so anmeldet. Laut Fernmeldegesetz sind Telecomfirmen verpflichtet, ­ihren Kunden diese Anmeldedaten heraus­zugeben. Es handelt sich unter anderem um den Benutzernamen und das Passwort sowie um die Domain- und Serveradresse, die sich aus ­einer achtstelligen Zahlenreihe zusammensetzen. Doch bei Sunrise erhalten Kunden diese Informationen auf telefonische Nachfrage oft nicht. Das meldeten mehrere Kunden auf der K-Tipp-Beschwerdeplattform Reklamation.ch.

Sunrise-Sprecherin Therese Wenger sagt gegenüber dem K-Tipp, beim Kundendienst sei es zu Missverständnissen gekommen. Man habe daher Verbesserungsmassnahmen ­veranlasst. Inzwischen hätten betroffene Sunrise-Kunden ihre Zugangsdaten erhalten.

Übrigens: Die Swisscom zeigt, dass es auch anders geht. Sie stellt im Internet eine Anleitung zur Verfügung, wie sich Zugangsdaten – auch «SIP Credentials» genannt – abfragen lassen. Zu finden auf Swisscom.ch.