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Telefonieren kann man heute auch digital, etwa via Computer – sofern der Benutzer die entsprechenden Zugangsdaten in seinem Gerät eingibt und es so anmeldet. Laut Fernmeldegesetz sind Telecomfirmen verpflichtet, ihren Kunden diese Anmeldedaten herauszugeben. Es handelt sich unter anderem um den Benutzernamen und das Passwort sowie um die Domain- und Serveradresse, die sich aus einer achtstelligen Zahlenreihe zusammensetzen. Doch bei Sunrise erhalten Kunden diese Informationen auf telefonische Nachfrage oft nicht. Das meldeten mehrere Kunden auf der K-Tipp-Beschwerdeplattform Reklamation.ch.
Sunrise-Sprecherin Therese Wenger sagt gegenüber dem K-Tipp, beim Kundendienst sei es zu Missverständnissen gekommen. Man habe daher Verbesserungsmassnahmen veranlasst. Inzwischen hätten betroffene Sunrise-Kunden ihre Zugangsdaten erhalten.
Übrigens: Die Swisscom zeigt, dass es auch anders geht. Sie stellt im Internet eine Anleitung zur Verfügung, wie sich Zugangsdaten – auch «SIP Credentials» genannt – abfragen lassen. Zu finden auf Swisscom.ch.
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