Ein Mann wurde beim Squash vom Schläger des Mitspielers am Auge getroffen. Er leidet seither unter starken Kopfschmerzen und ­Konzentrationsproblemen und ist in seinem Bürojob stark eingeschränkt. Seine Unfallversicherung – die zur Groupe Mutuel gehörende SKBH – zahlte Arztkosten und Taggelder. Rentenzahlungen hingegen hätte die englische Gesellschaft Lloyd’s Underwriters im Auftrag der SKBH zahlen müssen – doch sie weigerte sich. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Der Mann erhält eine Rente von 30 Prozent sowie 45 Prozent Integritätsentschädigung. Die Symptome seien «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit» auf den Unfall zurückzuführen.   

Bundesgericht, Urteil 8C_186/2010 vom 4. 8. 2010