Ein Autofahrer war auf der Autobahn zwischen Lastwagen «eingeklemmt». Als er unvermittelt auf die Überholspur wechselte, nahte von hinten ein Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene. Der Mann übersah es, die Polizei musste eine Vollbremsung machen, und es wäre fast zu einer Kollision gekommen. Nach Einschätzung des Bundesgerichts war dieser unvorsichtige Wechsel des Fahrstreifens nicht nur eine einfache, sondern eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Folge: mindestens ein Monat Fahrausweisentzug.

Bundesgericht, Urteil 6B_892/2009 vom 15. 1. 2010