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K-Tipp 03/2022
08.02.2022
Ja. Wer gemeinsam einen Mietvertrag unterschreibt, kann auch nur gemeinsam kündigen – selbst wenn ein Partner mit dem Auszug des anderen einverstanden ist. Denn der Vermieter hat unter Umständen ein Interesse daran, dass beide Mieter solidarisch für Vertrag und Wohnung haften. Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter. Wenn Sie sich die Wohnung leisten können, haben Sie gute Chancen, dass der Vermieter einer Umschreibung des Vertrags auf Sie allein zustimmt.
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