Ein Mann bezieht eine halbe Rente der Invalidenversicherung und erhält zudem Ergänzungsleistungen (EL). Für die Berechnung der EL wird im Prinzip auch das Einkommen der Ehefrau angerechnet. Und wenn die Frau nicht arbeitet, obwohl sie könnte, werden die EL ­entsprechend gekürzt.

Im konkreten Fall sagt das Bundesgericht: ­Einer 44-jährigen Frau mit drei Kindern im Alter von 12, 14 und 16 Jahren ist ein 50-Prozent-Job zuzumuten. In dieser Zeit könne sich der Ehemann um die Kinder kümmern.  

Bundesgericht, Urteil 9C_916/2011 vom 3. 2. 2012