Ein Rentenbezüger beantragte Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Die Ausgleichskasse befand, seine Ehefrau arbeite nicht. Sie habe keinen Job gesucht, obwohl eine unterdurchschnittlich bezahlte Hilfsarbeit mit einem Jahreslohn von 20 000 Franken für die Frau zumutbar sei. Deshalb betrage die monatliche Ergänzungsleistung nicht 1565, sondern nur 526 Franken. Diese Anrechnung eines «hypothetischen Einkommens» war falsch, sagt das Bundesgericht. Die Frau war bereits 60 Jahre alt, ohne Ausbildung, ohne genügende Deutschkenntnisse, und sie hatte gewisse gesundheitliche Probleme. Zudem gebe es in der Umgebung keine solchen Stellen. Der Mann erhält deshalb 1565 Franken.   

Bundesgericht, Urteil 9C_539/2009 vom 9. 2. 2010