Inhalt
18.05.2010
Wenn der Lohn eines Schuldners gepfändet wird, darf ihm das Betreibungsamt nur so viel wegnehmen, dass ihm noch das Existenzminimum (der Notbedarf) bleibt. Zum Existenzminimum gehören auch die Krankenkassenprämien – aber nicht ein Zuschlag von 200 Franken monatlich für die Kosten eines Hundes. Ein Mann machte im konkreten Fall geltend, sein Arzt habe geschrieben, der Hund sei für seine «psychische Stabilität und Aktivitäten» wichtig. Das Bundesgericht hat das nicht akzeptiert und den Zuschlag gestrichen.
Bundesgericht, Urteil 5A_696/2009 vom 3.3.2010
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden