Inhalt
12.10.2020
Als K-Tipp-Rechtsberater recherchierte ich zur Quarantänepflicht. Ich wollte herausfinden, ob sie auch gilt, wenn man bereits an Corona erkrankt war und wieder gesund ist. Ich schickte dem Bundesamt für Gesundheit ein E-Mail. Eine halbe Stunde später erhielt ich eine Antwort: Ich solle mich bitte direkt an die Kantone wenden – die seien für die Quarantäne zuständig. Also schickte ich meine Anfrage an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Am nächsten Tag schrieb mir Mediensprecher Marcel Odermatt: «Der Kanton Zürich hält sich an die verbindlichen Vorlagen des Bundesamts für Gesundheit. Ich bitte Sie höflich, dort anzufragen.»
Ich antwortete ihm, das Bundesamt habe mich an die Kantone verwiesen, und bat ihn, meine Frage doch noch zu beantworten. Drei Stunden später kam die Antwort: «Die Kontaktpersonen, die in den letzten drei Monaten eine mittels PCR bestätigte Infektion hatten, können von der Quarantäne befreit werden.»
Ich bedankte mich und fragte nach dem konkreten Vorgehen. Keine Antwort. Nach vier Tagen schickte ich ein E-Mail mit der Bitte, die gestellten Fragen am gleichen Tag bis 17 Uhr zu beantworten. Um drei vor fünf rief mich Odermatt an. Er sei noch nicht dazu gekommen, meine Fragen abzuklären. «Wenden Sie sich mit Ihren Fragen doch an einen anderen Kanton», meinte er.
Das tat ich umgehend. Sofort mailte ich meine Fragen an die vermeintlich langsamen Berner. Weniger als 24 Stunden später erhielt ich die Antwort. Fazit: Bern schlägt Zürich!
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden