Besser Zug fahren in Deutschland
In der Schweiz können nur Zugpassagiere, die beim Umsteigen den Anschluss verpassen, Ansprüche stellen. Anders ist das neuerdings bei der Deutschen Bahn.
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K-Tipp 19/2004
17.11.2004
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Die Deutsche Bahn geht zügig voran: Seit 1. Oktober erhalten Passagiere von Fernverkehrszügen einen Gutschein im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, falls der Zug mit mehr als einer Stunde Verspätung am Ziel ankommt. Beim ICE-Sprinter zwischen Berlin und Frankfurt gibt es den Gutschein schon ab 30 Minuten Verspätung, bei Nachtzügen ab zwei Stunden.
Und was machen die SBB? «Wir stehen dieser Idee grundsätzlich positiv gegenüber», beteuert Sprecher Roland Binz. «Zusammen ...
Die Deutsche Bahn geht zügig voran: Seit 1. Oktober erhalten Passagiere von Fernverkehrszügen einen Gutschein im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises, falls der Zug mit mehr als einer Stunde Verspätung am Ziel ankommt. Beim ICE-Sprinter zwischen Berlin und Frankfurt gibt es den Gutschein schon ab 30 Minuten Verspätung, bei Nachtzügen ab zwei Stunden.
Und was machen die SBB? «Wir stehen dieser Idee grundsätzlich positiv gegenüber», beteuert Sprecher Roland Binz. «Zusammen mit Partnerunternehmen und dem Bundesamt für Verkehr prüfen wir Lösungen.»
Bis heute haben Bahnreisende in der Schweiz nur dann eine Entschädigung zugut, wenn sie wegen einer Verspätung den letzten im Fahrplan vorgesehenen Anschluss nicht erreichen. Dann muss die betreffende Bahn Taxi- und nötigenfalls Übernachtungskosten übernehmen. Das gilt übrigens auch in Deutschland.
SBB zahlt, wenn der letzte Zug weg ist
Verpasst ein Reisender in der Schweiz einen anderen als den letzten Anschluss, kann er zwischen folgenden Varianten wählen:
- Auf die Weiterreise verzichten und das Geld für die nicht befahrene Strecke zurückfordern.
- Mit dem nächsten Zug gratis an den Ausgangsort zurückfahren und eine Rückerstattung des bezahlten Billettpreises verlangen.
- Mit dem nächsten Zug - wenn nötig auf einer Alternativroute - weiterreisen, wobei die Bahn die Fahrkarte kostenlos umschreiben muss.
Wichtig: Umsteigepassagiere müssen ihre Ansprüche sofort am Bahnschalter oder beim SBB-Kundendienst anmelden (railecho3@sbb.ch oder Tel. 0900 100 100 für 36 Rappen pro Minute).
Wer mit einer Schweizer Bahn zu spät ankommt, ohne einen Anschluss verpasst zu haben, geht hingegen leer aus. Keine Ansprüche stellen kann auch, wer wegen einer Zugverspätung seinen Flug verpasst.
SBB-Sprecher Binz betont jedoch, dass die Bahn sich in solchen Fällen kulant zeigt, indem sie den Flughafen informiert, ein Taxi organisiert oder sich an den Umbuchungskosten beteiligt.
Besser fahren Zugpassagiere im Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS). Seit bald drei Jahren verteilt der Betrieb bei Verspätungen ab 10 Minuten (Bus: 20 Minuten) unpersönliche Einzelbilletts für die betreffende Strecke. Diese so genannten «Sorry-Tickets» haben sich laut RBS «bestens bewährt».