Ein Mann hatte bei der Patria eine klassische gemischte Lebensversicherung mit Erlebensfall- und Todesfallkapital versichert sowie mit einer Rente bei Invalidität. Als er tatsächlich ­invalid wurde, rechnete das Steueramt seine Rente als Einkommen an. Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Die ­Renten-Komponente der Police sei eine reine ­Risikoversicherung und daher voll zu besteuern. Auch wenn der Mann den Prämienanteil für ­diese Risikoversicherung früher nicht von den Steuern absetzen konnte.   

Bundesgericht, Urteil 2C_6/2010 vom 20. 4. 2010