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05.10.2010
Ein Mann hatte bei der Patria eine klassische gemischte Lebensversicherung mit Erlebensfall- und Todesfallkapital versichert sowie mit einer Rente bei Invalidität. Als er tatsächlich invalid wurde, rechnete das Steueramt seine Rente als Einkommen an. Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Die Renten-Komponente der Police sei eine reine Risikoversicherung und daher voll zu besteuern. Auch wenn der Mann den Prämienanteil für diese Risikoversicherung früher nicht von den Steuern absetzen konnte.
Bundesgericht, Urteil 2C_6/2010 vom 20. 4. 2010
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