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Ihr geschiedener Ehemann wird mindestens für die Kosten im Umfang einer Fremdbetreuung des Sohnes aufkommen müssen. Grundsätzlich ist das Besuchsrecht nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Das Kind soll dadurch mit beiden Elternteilen Kontakt halten, es soll jedoch auch eine Entlastung für den obhutsberechtigten Elternteil sein.
Das Gesetz sieht keine direkten Sanktionen vor, wenn das Besuchsrecht beziehungsweise die entsprechende Pflicht nicht ausgeübt wird. Die Vormundschaftsbehörde oder das Gericht können den Berechtigten ermahnen. Eine Zwangsvollstreckung, also die Durchsetzung der elterlichen Besuchspflicht mit staatlichem Zwang, ist logischerweise nicht möglich.
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Besuchsrecht
Es sollte endlich auch von gesetzteswegen endlich möglich sein, den Elternteil zur Rechenschaft ziehen zu können, welcher das Besuchsrecht nicht wahr nimmt. Es ist nicht nur ein Recht des Elternteils seine Kinder zu besuchen, sondern auch das Recht der Kinder auf seinen Vater oder Mutter. Bei der Scheidung wird ein Unterhaltsbetrag auf Basis der Besuchstage festgelegt. Es sollte endlich möglich sein, die "säumigen" Tage oder Wochenende finanziell abzurechnen. Wieviel wird für ein Wochenende verrechnet? Bei 3 Kindern vielleicht um die Fr. 100.00, 2 x pro Monat......26 Wochenende = ca. Fr. 2'600.00. 10 Jahre = ca. Fr. 26'000.00..... diese Zahlen geben mir als alleinerziehende sehr zu denken, da mein Ex doch seine 3 Kinder ca. 10x in 10 Jahren bei sich hatte. Kinder und Papi in den Ferien? Jaa! Während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung. Wohlgemerkt, der Kühlschrank war bei meiner Abreise voll, beim Nachhausekommen ......na ja, ein bisschen Milch war noch da, Vorräte aufgebraucht und nicht wieder aufgefüllt. Wurde Papi nach dem nächsten Besuchswochenende gefragt, wusste Papi noch nicht, ob er Zeit für seine Kinder haben wollte. Heute ist Papi soweit, dass er sich beklagt seine Kinder nie zu Gesicht zu bekommen. Papi, du bist selber schuld. Könnten die Papi-losen Wochenende verrechnet werden, würde das Mami im Portmonnai merken lassen. Ich muss hier noch hinzufügen, dass Papi als alleine-Lebender 60% und Mami mit 3 halbwüchsigen 40% von Papis Nettolohn (Krankenkasse und Pensionskasse auch bereits abgezogen) als Unterhalt bekamen. Ich bin hier für eine dringende Lösung!!! trubindli