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Ja. Privatpersonen müssen an ihrem aktuellen Wohnort betrieben werden – und Firmen an ihrem Firmensitz. Es ist also korrekt, dass die Zuger Steuerbehörde das Winterthurer Betreibungsamt gebeten hat, Ihnen den Zahlungsbefehl zustellen zu lassen.
Umgekehrt heisst das: Wer eine Person betreiben will, deren Wohnort sie nicht kennt, kann nichts machen.
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