Ja.
Privatpersonen müssen an ihrem aktuellen Wohnort betrieben werden – und Firmen an ihrem Firmensitz. Es ist also korrekt, dass die Zuger Steuerbehörde das Winterthurer Betreibungsamt gebeten hat, Ihnen den Zahlungsbefehl zustellen zu lassen.

Umgekehrt heisst das: Wer eine Person betreiben will, deren Wohnort sie nicht kennt, kann nichts machen.