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Die Spitex Basel hatte die Pensionskassen-Versicherung ihrer Angestellten der Sammelstiftung der Rentenanstalt anvertraut. Auf Anfang 2000 kündigte die Spitex diesen Anschlussvertrag, um zur Pensionskasse Veska (eine Gemeinschaftseinrichtung des Gesundheitswesens) zu wechseln.
Nun stritt man sich, ob die Veska die laufenden Renten für die bereits pensionierten Mitarbeiter ebenfalls übernehmen musste. Das muss sie, sagt das Bundesgericht. Ist in einem solchen Fall nichts anderes...
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