Ein Mann hatte 1,14 Promille Alkohol im Blut, als er mit seinem Velo stürzte und sich schwer verletzte. Dafür wurde er zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Seine Vergehen: Führen eines Velos im nicht fahrfähigen Zustand, Fahren ohne Vignette und Nichtbeherrschen des Fahrrads. Vor Bundesgericht behauptete der Mann entgegen früheren Aussagen, er sei gar nicht gefahren, sondern habe das Velo nur gestossen. Doch damit ist er vor den höchsten Richtern nicht durchgekommen.

Bundesgericht, Urteil 6B_726/2008 vom 17. 2. 2009