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Nein. Sie müssen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs keine genauen Angaben über Ihren jetzigen Lohn machen. Weder von sich aus noch auf Anfrage. Daher müssen Sie – rein juristisch betrachtet – auch keine Kopie einer Lohnabrechnung mitnehmen.
Da der Lohn Verhandlungssache ist, müssen Sie nur sagen, welchen Lohn Sie sich vorstellen. Dieser Wunschlohn darf von Ihrem jetzigen Lohn erheblich abweichen. Allerdings: Wenn Sie den Job wirklich wollen, dürfte es von Vorteil sein, auf Wünsche des Personalchefs einzugehen.
Wichtig: Die Fragen des Arbeitgebers zu Schulden, Lohnpfändung und Unterhaltsverpflichtungen müssen Sie wahrheitsgetreu beantworten.
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