Nein. Sie müssen im Rahmen eines Bewerbungs­gesprächs keine genauen Angaben über Ihren jetzigen Lohn machen. Weder von sich aus noch auf ­Anfrage. Daher müssen Sie – rein juristisch betrachtet – auch keine Kopie einer Lohnabrechnung mitnehmen.

Da der Lohn Verhandlungssache ist, müssen Sie nur sagen, welchen Lohn Sie sich vorstellen. Dieser Wunschlohn darf von Ihrem jetzigen Lohn erheblich abweichen. Allerdings: Wenn Sie den Job wirklich wollen, dürfte es von Vorteil sein, auf Wünsche des Personalchefs einzugehen.

Wichtig: Die Fragen des Arbeitgebers zu Schulden, Lohnpfändung und Unterhaltsverpflichtungen müssen Sie wahrheitsgetreu beantworten.