Eine Serviererin in einem Restaurant wollte einen Streit unter zwei Gästen schlichten. Nachdem sie sich abgewandt hatte, warf ihr einer der Streithähne ein schweres Bierglas an den Hinterkopf. Die Folge: Rissquetschwunde und Gehirnerschütterung. Danach bekam sie noch psychische Probleme und eine Sprachstörung. Doch eine Rente der Unfallversicherung erhält das Opfer nicht. Das Bundesgericht kam zum Schluss, die psychischen Beschwerden seien keine Folge des Unfalls.    

Bundesgericht, Urteil 8C_804/2008 vom 2.6.2009