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Bei Auslandaufenthalten muss man zu Hause unter Umständen weiter Mietzins zahlen. Aber die Billag-Gebühren für Radio- und TV-Empfang kann man sich sparen. Die Anforderungen:
- Die Abwesenheit muss mindestens sechs Monate betragen. Die Abmeldung gilt nur für ganze Monate.
- Die Empfangsgeräte dürfen sich während der Abwesenheit nicht im Haushalt befinden.
- Die befristete Abmeldung sollte man der Billag bis 14 Tage vor der Abreise schriftlich mitteilen.
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