Bei Auslandaufenthalten muss man zu Hause unter Umständen weiter Mietzins zahlen. Aber die Billag-Gebühren für Radio- und TV-Empfang kann man sich sparen. Die Anforderungen: 

  • Die Abwesenheit muss mindestens sechs Monate betragen. Die Abmeldung gilt nur für ganze Monate.
  • Die Empfangsgeräte dürfen sich während der Abwesenheit nicht im Haushalt befinden.
  • Die befristete Abmeldung sollte man der Billag bis 14 Tage vor der Abreise schriftlich mitteilen.