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K-Tipp 2/2007
31.01.2007
- Keine TV-Gebühren für Computer. Stephan Kloter aus Suhr AG besitzt kein Fernsehgerät. Deshalb läutete kürzlich ein Billag-Vertreter an der Haustüre und fragte: «Haben Sie einen Breitbandanschluss»? Als Kloter das bejahte, wollte ihm der Kontrollleur weismachen, er müsse dafür Fernseh-Empfangsgebühren zahlen.
Diese Behauptung war falsch. Die Billag hat sich entschuldigt. Richtig ist: Computer-Besitzer mit Breitband-Internetanschluss müssen nur dann TV-Empfangsgebühren zahlen, wenn sie bei einem spezialisierten Anbieter ein Abonnement für den Empfang von TV-Programmen aus dem Internet abgeschlossen haben.
(em)
Diese Behauptung war falsch. Die Billag hat sich entschuldigt. Richtig ist: Computer-Besitzer mit Breitband-Internetanschluss müssen nur dann TV-Empfangsgebühren zahlen, wenn sie bei einem spezialisierten Anbieter ein Abonnement für den Empfang von TV-Programmen aus dem Internet abgeschlossen haben.
(em)
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