Karl Sigwart aus Zürich-Affoltern besitzt keinen Fernseher, keinen Computer und auch kein Smartphone. Er sagt: «Ich will mich nicht von Tablets und anderen Geräten versklaven lassen.» Sigwart hört gerne klassische Musik und besitzt ein Radiogerät. Das reicht ihm: «Ich vermisse nichts.»
Eine solche Lebensweise stösst bei der Billag auf kein Verständnis: Die Radio- und Fernsehgebühren-Eintreiberin forderte Sigwart in mehreren Schreiben auf, mit einem Onlineformular zu bestätigen, dass er keine Geräte wie Computer, Tablet, Mobiltelefon und TV besitzt. Für Karl Sigwart ist das eine Provokation: «Wie soll ich ein Onlineformular ausfüllen, wenn ich keinen Computer besitze?»
«Das Onlineformular ist keine Falle»
Dass Sigwart weder Computer noch Fernseher besitzt, weiss die Billag seit Jahren. Etwa alle fünf Jahre bestätigte Sigwart dies mit einem Fragebogen per Post. Heute verschickt die Billag keine Postformulare mehr, sondern beharrt auf dem Ausfüllen des Onlineformulars. Unter dem Stichwort «Wichtig!» steht in fetten Lettern gedruckt: «Bitte füllen Sie das Onlineformular in jedem Fall aus, auch wenn Sie kein Gerät besitzen, mit dem Sie fernsehen können (Computer, Tablet, Mobiltelefon, TV usw.).»
Sigwart fragte sich, ob es sich beim Schreiben um eine Falle handelt. Würde er das Onlineformular ausfüllen, wäre dies ja ein möglicher Beleg für den Besitz eines Computers. Doch Billag-Sprecher Jonny Kopp dementiert: «Das ist keine Falle.» Doch warum muss der Nichtbesitz eines Computers ausgerechnet per Computer bestätigt werden? Kopps Antwort: «Das Onlineformular bringt eine Vereinfachung für beide Seiten, die Kunden und Billag.»
Und was gilt für Haushalte ohne Computer? Kopp beschwichtigt: «Wir empfehlen, uns telefonisch unter der Nummer 0844 244 244 zu kontaktieren.»
Wer auf die Schreiben der Billag gar nicht reagiert, muss mit einem Hausbesuch rechnen. Das beeindruckt Sigwart nicht: «Ich zeige dem Billag-Inspektor gerne meine Wohnung – ich habe nichts zu verbergen.»
Radio- und TV-Gebühren – das gilt
Wer einen Radio oder Fernseher besitzt, muss Gebühren zahlen. Eingetrieben werden sie von der Swisscom-Tochter Billag.
Das müssen die Kunden wissen:
- Radio und TV: Für einen Radio betragen die Gebühren Fr. 169.15 pro Jahr, für den Fernseher Fr. 293.25. Beides zusammen kostet 462.40 Franken.
- Raten und Busse: Wer alle drei Monate statt jährlich bezahlen will, zahlt einen Zuschlag von 2 Franken pro Rechnung. Wer sich trotz Empfangsgerät vor der Billag-Abgabe drückt und erwischt wird, muss die Gebühren nachzahlen und erhält eine Busse bis 5000 Franken.
- Empfangsgeräte: Als TV-Empfangsgerät gelten auch Computer, Tablets und Handys, sofern man ein Konto bei einem Internetfernsehen wie beispielsweise Zattoo oder Wilmaa hat.
- Pro Haushalt: Die Gebühr ist pro Haushalt geschuldet, nicht pro Person. Für eine Ferienwohnung muss nicht separat bezahlt werden, es sei denn, die Wohnung wird vermietet. Während eines Auslandaufenthalts von mindestens sechs Monaten kann man sich von der Billag abmelden, sofern man die Empfangsgeräte aus der Wohnung entfernt.
- Gebührenbefreiung: Pflegeheimbewohner mit einem täglichen Pflegebedarf von mindestens 81 Minuten oder Bezüger von Ergänzungsleistungen werden auf schriftliches Gesuch hin von der Billag befreit. Dafür schickt man eine Bestätigung der Ausgleichskasse oder des Pflegeheims an Billag AG, Postfach, 1701 Freiburg.