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23.04.2020
Nein. Sie haben die Vertragsverhandlungen nicht gewünscht, sondern wurden überrumpelt. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Ein solches kann innert 14 Tagen widerrufen werden. Dieses Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften kann auch per Vertrag nicht gültig ausgeschlossen werden. Der Verkäufer hat Sie nicht schriftlich über Ihr Recht zum Widerruf innert 14 Tagen informiert. Deshalb begann die Frist noch gar nicht zu laufen.
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