Nein. Für einen erfolgreichen Wechsel der Grundversicherung braucht es nicht nur eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse, sondern zusätzlich auch eine fristgerechte Kündigung bei der bisherigen Kasse.

Sie haben Ihre bisherige Grundversicherung jedoch noch nicht gekündigt, somit ist es noch zu keinem verbindlichen Wechsel der Grundversicherung gekommen.

In diesem Fall sollten Sie jetzt der neuen Kasse mitteilen, dass Sie nicht daran denken, die alte Grundversicherung aufzugeben.
Häufig lassen sich Versicherungsagenten vom Kunden aber bevollmächtigen, mit Abschluss der neuen die alte Versicherung zu kündigen.

Aber auch wenn Sie eine solche Vollmacht unterschrieben haben, bleibt ein Hintertürchen offen. Denn sowohl Kündigung wie auch Anmeldung werden erst dann rechtskräftig, wenn sie bei der jeweiligen Kasse eingetroffen sind.

Da deren Übermittlung bei Agenten in der Regel etwas dauert, gilt es, diese Zeitspanne auszunutzen. Widerrufen Sie deshalb sofort Ihre Anmeldung und Ihre Kündigung direkt bei den beiden Krankenkassen. Am besten per Fax oder mit einem eingeschriebenen Brief. Trifft Ihr Widerruf vor der Neuanmeldung bzw. Kündigung oder gleichzeitig ein, sind Sie fein raus.

Ist aber Ihre alte Grundversicherung gekündigt und ist Ihre Anmeldung bei der neuen Kasse schon eingegangen, können Sie nicht mehr zurücktreten.

Es bleibt Ihnen dann nur die Möglichkeit, die neue Grundversicherung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen. Falls sie mit der ordentlichen Grundfranchise von 300 Franken versichert sind und keinem HMO-, Hausarzt- oder sonstigen Sparmodell angeschlossen sind, können Sie das schon auf Ende Juni 2006 tun.

Dass sie in der Grundversicherung plötzlich doppelt versichert sind, brauchen Sie nicht zu befürchten. Kommt es in solchen Fällen zu Unstimmigkeiten, gibt regelmässig diejenige Krankenkasse nach, bei welcher der Beitritt später erfolgt ist.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie sich auch für eine neue Zusatzversicherung angemeldet haben. Dann bleiben Sie 14 Tage lang an Ihren Antrag gebunden. Bei einigen wenigen Kassen ist es aber möglich, innert 7 Tagen nach der Anmeldung zurückzutreten.

(dw)