Die Bitcoin Suisse AG ist eines von mehreren Hundert Krypto-Unternehmen im Kanton Zug. Die Firma geschäftet weltweit mit Kundengeldern in Kryptowährungen. Felix Bont (Name geändert) wollte im Januar 2021 bei Bitcoin Suisse ein Konto eröffnen. Mit Kryptowährungen hatte er zwar keine Erfahrungen. Doch der Jurist aus dem Thurgau liess sich von seinem Neffen zu diesem Schritt verleiten.
Das Eröffnungsprozedere erfolgte per Internet. Bont musste mehrere persönliche Daten angeben, darunter den Beruf und das ungefähre Jahreseinkommen. Dazu kam eine Identifizierung per Video. In deren Verlauf wurden Bonts Gesicht sowie die Vorder- und die Rückseite seiner Identitätskarte fotografiert und eine Tonaufnahme des Gesprächs erstellt.
Bont hörte nach seinem Antrag Anfang 2021 bis Mitte März nichts mehr von Bitcoin Suisse. Dann teilte ihm die Firma mit, es komme zu längeren Wartezeiten. Darauf war erneut wochenlang Funkstille. «Das fand ich befremdend», erzählt Bont. Mitte Juni 2021 schrieb die Firma, siebenötige von ihm weitere Angaben, um mit der Kontoeröffnung fortzufahren.
Doch Felix Bont war jetzt nicht mehr an einem Konto interessiert. Das teilte er Bitcoin Suisse mit und verlangte, dass alle über ihn gespeicherten Daten gelöscht werden: «Mir ging es darum, das Risiko eines späteren Missbrauchs meiner Daten durch Dritte auszuschliessen.» Die Firma bestätigte die Löschung Ende Juni. Sie ergänzte aber, sie sei «aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen gezwungen, gewisse Daten während zehn Jahren aufzubewahren».
Auf Bonts Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich dabei nicht nur um einige, sondern alle über ihn gespeicherten Daten handelte. Er wollte das nicht akzeptieren. Für ihn ist klar: «Zwischen Bitcoin Suisse und mir gab es nie einen Vertrag und somit auch keine Geschäftsbeziehung. Es gibt also keine Rechtsgrundlage, um meine Daten zehn Jahre lang aufzubewahren.» Das sah Bitcoin Suisse anders. Wörtlich argumentierte die Firma, dass «eine Geschäftsbeziehung auch bei Abbruch der Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung» bestehe.
Mit Hilfe des K-Tipp recht bekommen
Nach längerem Hin und Her klagte Bont am Gericht auf Löschung der Daten. Eine Schlichtungsverhandlung beim Friedensrichteramt Frauenfeld endete ergebnislos. Bont wandte sich darauf an den K-Tipp und reichte mit dessen Unterstützung beim Bezirksgericht Frauenfeld Klage gegen Bitcoin Suisse ein.
Die Verhandlung fand Anfang Juli statt. Resultat: Bitcoin Suisse verpflichtete sich, «alle über den Kläger gespeicherten Daten bis am 10. August 2023 zu vernichten». Bonts Anwalt hatte schlüssig aufgezeigt, dass es zwischen Felix Bont und Bitcoin Suisse keine Geschäftsbeziehung gab und somit «grundsätzlich weder eine Dokumentations- noch eine Aufbewahrungspflicht» besteht.
Bonts Fazit nach rund zweijährigem Ringen: «Der Einsatz hat sich gelohnt, auch wenn der Aufwand gross war.»
Auskunft verlangen – Löschung fordern
Wer wissen will, ob Behörden oder Unternehmen persönliche Daten speichern und weitergeben, kann ein Auskunftsgesuch stellen. Die Angeschriebenen müssen alle über den Gesuchsteller gesammelten Daten offenlegen und angeben, woher diese stammen, warum und wie lange sie gespeichert und an wen sie allenfalls weitergegeben wurden.
Betroffene können auch die Löschung der Daten verlangen. Diese darf nur verweigert werden, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (K-Tipp 13/2023). Eine kostenlose Mustervorlage für ein Auskunfts- und Löschungsbegehren gibt es hier.