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K-Tipp 20/2006
29.11.2006
Die Diagnose Krebs war für Veronika Neukomm (Name geändert) hart. Schlimm ist für sie aber auch, dass sie wegen der Chemotherapie ihre Haare verlieren wird. Inzwischen hat sich Neukomm aufgefangen. Ihre Chancen sind gut, und sie besorgte sich für die Zeit der Behandlung eine Perücke.
Für die Kosten von 820 Franken wird die AHV aufkommen. Ihr Coiffeur hätte auch 1500 Franken verrechnen können. Bis zu diesem Preis zahlt die AHV nämlich mehr oder weniger unkontrolliert, bestätigt Ursula Schneiter, Fachfrau für Hilfsmittel beim Bundesamt für Sozialversicherung.
Doch was viele Patientinnen nicht wissen: Der Maximalbetrag wird pro Jahr nur einmal vergütet. Das heisst: Patientinnen sind gut beraten, die Rechnung genauer zu studieren, damit der Coiffeur die Perücke nicht überteuert verrechnet. Denn: Sollte eine Patientin im gleichen Jahr ein zweites künstliches Haarteil benötigen, wäre der Maximalbetrag bereits ausgeschöpft.
(ohs)
Für die Kosten von 820 Franken wird die AHV aufkommen. Ihr Coiffeur hätte auch 1500 Franken verrechnen können. Bis zu diesem Preis zahlt die AHV nämlich mehr oder weniger unkontrolliert, bestätigt Ursula Schneiter, Fachfrau für Hilfsmittel beim Bundesamt für Sozialversicherung.
Doch was viele Patientinnen nicht wissen: Der Maximalbetrag wird pro Jahr nur einmal vergütet. Das heisst: Patientinnen sind gut beraten, die Rechnung genauer zu studieren, damit der Coiffeur die Perücke nicht überteuert verrechnet. Denn: Sollte eine Patientin im gleichen Jahr ein zweites künstliches Haarteil benötigen, wäre der Maximalbetrag bereits ausgeschöpft.
(ohs)
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