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23.04.2020
Ja. Seit Einführung der neuen Prozessordnung müssen Sie als Kläger einen Prozesskostenvorschuss zahlen. Diesen erhalten Sie nicht zurück, wenn Sie obsiegen. Das Gericht verpflichtet dann zwar den Beklagten zur Bezahlung der Kosten, aber es nimmt das Geld von Ihnen als Kläger. Sie können die Prozesskosten dann vom Beklagten zurückverlangen. Wenn der Beklagte nicht zahlen kann, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
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