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23.07.2020
Es kommt darauf an, wo die Ursache des Schadens liegt. Der Betreiber einer Auto-Waschanlage muss diese sorgfältig bedienen und alle möglichen Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um Schäden zu verhindern.
Er darf die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschliessen – zum Beispiel durch das Anbringen eines für jeden Kunden gut sichtbaren Schildes beim Eingang zur Waschstrasse.
Indem Sie die Waschanlage trotz des Haftungsausschlusses benutzt haben, haben Sie die Bedingungen des Betreibers akzeptiert.
Geht der Schaden an Ihrem Wagen auf eine grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurück, haftet er allerdings für den Schaden – für leichte Beschädigungen hingegen können Sie keinen Schadenersatz verlangen.
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