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Margrit Cattaneo aus Hitzkirch LU hatte sich Anfang 2007 selbständig gemacht. Zur Ausstattung ihres neuen Geschäfts gehört unter anderem ein Stativ zu ihrer Filmkamera. Das Zubehör hatte sie bei Conrad in Emmenbrücke LU eingekauft. Mehr als ein Jahr später geriet ihr der Kassenbon in die Hände. Darauf entdeckte die Geschäftsfrau, dass der Firma damals einen Fehler unterlaufen war: Das Stativ hatte Cattaneo doppelt bezahlt.
Sie reklamierte. Allerdings konnte der Fall nach so langer Zeit nicht mehr rekonstruiert werden. «Eigentlich müssen sich Kunden innerhalb von acht Tagen beschweren», sagt Filialleiter Thomas Moesch. Nichtsdestotrotz zeigte sich der Elektronik-Shop kulant und schenkte Cattaneo einen Gutschein im Wert des Stativs. Deswegen zu streiten und einen Kunden zu verärgern, lohne sich nicht. «Der Kunde ist schliesslich König», bekräftigt Moesch. So viel Freundlichkeit wird belohnt: Cattaneo will die Firma bei ihren nächsten Einkäufen erneut berücksichtigen.
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