Dario Flütsch (Name geändert) aus Domat/Ems GR kaufte vor vier Jahren bei der Seefeld-Garage in Rüti ZH einen gebrauchten BMW. Für das neun Jahre alte Auto zahlte er 13 500 Franken.
Vor zwei Jahren verbrachte Flütsch seine Ferien in Bosnien. Bei einer Verkehrskontrolle stoppte ihn die Polizei. Zu seinem Erstaunen hiess es: Das italienische Interpol-Büro habe seinen Wagen zur Fahndung ausgeschrieben. Grund: Das Auto sei elf Jahre zuvor in Italien gestohlen worden – kurz nach der erstmaligen Einlösung. Die Polizei beschlagnahmte den Wagen, Flütsch musste mit seiner schwangeren Frau per Flugzeug nach Hause reisen. In der Schweiz bestätigte ihm das Strassenverkehrsamt Graubünden, dass das Auto in Rom als gestohlen gemeldet sei.
Nach Schweizer Recht hätte Flütsch den BMW behalten können. Denn er kaufte den Wagen gutgläubig und wusste nichts vom Diebstahl. Doch nach italienischem Recht blieb die BMW-Bank in Mailand, der das Auto gestohlen worden war, Eigentümerin.
BMW war zuvor in drei Kantonen eingelöst
Immerhin: Die Bank war bereit, Flütsch den Wagen für 3250 Franken zu überlassen. Seine Rechtsschutzversicherung und diejenige der Seefeld-Garage überwiesen den geforderten Betrag. Die Garage stellte dem Kunden für die Übergangszeit zudem kostenlos ein Auto zur Verfügung. Inhaber Rolf Singenberger bedauert den Fall: «Es gab keine Anhaltspunkte, dass das Fahrzeug gestohlen sein könnte. Wir haben leider keinen Zugriff auf die Datenbanken der Polizei.»
Auch die Strassenverkehrsämter haben keinen Zugang zu Fahndungsdaten von Fahrzeugen, die international ausgeschrieben sind. Richard Peretti vom Strassenverkehrsamt Graubünden sagt: «Das Amt müsste in jedem einzelnen Fall die Kantonspolizei anfragen. Das wird nicht gemacht.» Der gestohlene BMW von Flütsch sei in der Schweiz bereits in Luzern, Baselland und Zürich eingelöst gewesen. Laut Andrea Hohendahl, Sprecher des Bundesamts für Polizei, sehen die Strassenverkehrsämter in ihrer Datenbank nur, ob die Fahrzeuge in der Schweiz als gestohlen gemeldet sind.
Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen, sagt: «Wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland erstmals in der Schweiz in Verkehr kommt, muss das Strassenverkehrsamt die Ausserverkehrssetzung im Herkunftsland und eine Fahndung im Ausland gegenchecken.»
Erst nach zwei Jahren kam das Auto zurück
Das geschah im Fall von Flütsch nicht. Beim Strassenverkehrsamt Luzern, das den BMW in der Schweiz als Erster registrierte, heisst es auf Anfrage, man habe keinen Anlass gesehen, die Schweizer Import-Zollpapiere anzuzweifeln.
Flütsch bekam seinen Wagen erst kürzlich zurück – nach über zwei Jahren. Er ärgert sich noch heute über den grossen Aufwand. Zudem musste er die Standschäden am Wagen für rund 2000 Franken reparieren lassen.
Nur die Polizei hat Kenntnis von ausländischen Fahndungen
Wer beim Kauf eines Gebrauchtwagens sichergehen will, kann bei der Kantonspolizei nachfragen, ob das Auto international zur Fahndung ausgeschrieben ist. Autoverkäufer können beim Bundesamt für Polizei gratis eine Bestätigung verlangen, dass international niemand nach dem Auto fahndet. Und diese dann dem Käufer zeigen.
Diese Streitigkeiten versichert der K-Tipp Rechtsschutz
Konflikte im Zusammenhang mit einem Auto zählen zu den häufigsten Ursachen für rechtliche Streitigkeiten. Beispiele: Lieferverzögerungen oder Mängel beim Occasions- oder Neuwagenkauf, Streitigkeiten mit der Versicherung nach einem Verkehrsunfall, Streitigkeiten wegen Leasingverträgen oder mangelhaft durchgeführten Autoreparaturen sowie Verfahren wegen Verkehrsbussen oder einem Führerausweisentzug.
Der K-Tipp Rechtsschutz versichert die rechtlichen Kosten solcher Rechtsstreitigkeiten. Er ist unabhängig, nicht gewinnorientiert und vertritt einzig die Interessen der Versicherten.
Versichern Sie sich im Internet unter Ktipprechtsschutz.ch oder bestellen Sie unverbindlich die Unterlagen unter Tel. 044 527 22 22.