Ja. Eine Vorführung in diesem Rahmen geht über den erlaubten privaten Gebrauch hinaus. Würden Sie den Film zu Hause mit der Familie oder mit ein paar Freunden schauen, wäre das in Ordnung. So aber brauchen Sie die Zustimmung des Inhabers der ­Urheberrechte oder seines Vertreters. Sie müssen ihn also ausfindig machen und sich auf vertraglichem Weg das Recht erwerben, den Film an der GV zu ­zeigen.

Der Rechte-Inhaber kann frei entscheiden, ob er Ihnen die Nutzung des Films in Rahmen der GV gestattet und wie viel er dafür verlangen will.

Für den genannten Film ist die NPF Marketing & Distribution GmbH in Berlin (D) zuständig. Sie wollte dem K-Tipp den Preis für eine solche Vorführung nicht nennen. Üblicherweise betragen die Ansätze in solchen Fällen 150 bis 500 Franken.

Zusätzlich müssen Sie der Suisa – sie vertritt die Urheber und Verleger von Musik – die Film­musik abgelten. Gemäss Suisa würde das rund 60 Franken kosten, je nach Grösse der Leinwand.