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K-Tipp 19/2022
15.11.2022
Nein. Der bisherige Mietvertrag ist unverändert gültig. Die Wohnung gilt aber ab sofort als Familienwohnung. Folgen: Ihre Mieterin kann den Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihres Ehegatten kündigen. Und Sie als Vermieter müssten eine Kündigung der Mieterin und ihrem Mann mit separater Post zustellen. Das gilt auch, wenn die Mieterin mit dem Zins im Rückstand wäre und Sie ihr eine Nachfrist ansetzen würden.
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