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K-Tipp 17/2022
18.10.2022
Ja. Für verpackte Lebensmittel ist zwar die Angabe eines Haltbarkeitsdatums obligatorisch: Entweder muss ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden. Gilt aber ein Lebensmittel als «offen angeboten», kann auch mündlich über das Verbrauchs- respektive Mindesthaltbarkeitsdatum informiert werden. Als offen angeboten gilt Fleisch auch, wenn es innerhalb von 24 Stunden vor dem Verkauf vakuumverpackt wurde.
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