Der K-Tipp hat in Ausgabe 12/10 ausführlich über die schlechte Beratung des Makler­zentrums berichtet. Seine Vermittler verkaufen Krankenkassenpolicen. Sie agieren auch als «Versicherungsforum Schweiz». In einem Bundesgerichtsurteil ist nun nach­zulesen, dass die Verkäufer systematisch mit ­unwahren Angaben und falschen Prämienvergleichen operierten, um Neukunden zu gewinnen. Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen untersagt.   

Bundesgericht, Urteil 4A_230/2010 vom 12. 7.2010