Ein Mann schrieb einem Mitarbeiter des Verkehrsamtes Schwyz: «Ich zieh Euch den Stecker raus! Dänn isch bi Euch de Pfuus duss! Ich erkläre Euch hiermit zur nationalen Gefahr, die beseitigt werden muss.» Zudem führte er aus, die Juden seien an der gegen sie gerichteten Hetzjagd selber schuld. Und Hitler habe keinem Juden ein Haar gekrümmt.

Dafür war der Mann wegen Rassendiskriminierung und Drohung gegen Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 4400 Franken sowie zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die Strafe bestätigt.

Bundesgericht, Urteil 6B_932/2008 vom 2. 12. 2008