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K-Tipp 11/2006
31.05.2006
Ein Raser fuhr mit seinem Lamborghini auf der Autobahn so schnell, dass ihm ein Polizeifahrzeug mit 170 km/h nicht folgen konnte. Das Patrouillenfahrzeug hatte keinen Messapparat eingebaut. Das Luzerner Obergericht ging deshalb von einer Geschwindigkeit von 145 km/h aus und büsste den Mann mit 2500 Franken - obwohl ein technischer Nachweis fehlte.
Das geht in Ordnung, sagt das Bundesgericht; solche Tempokontrollen durch Nachfahren seien im Grundsatz zulässig. Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass Resultate ohne justierten Messapparat weniger genau sind. Mit einem Sicherheitsabzug von 25 km/h habe das Obergericht aber «allfälligen Mess- bzw. Ableseungenauigkeiten mehr als grosszügig Rechnung getragen». Die Annahme der Luzerner Justiz, der Lamborghini-Fahrer sei mit mindestens Tempo 145 unterwegs gewesen, sei deshalb in Ordnung.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 1P.90/2006 vom 13.4.2006
Das geht in Ordnung, sagt das Bundesgericht; solche Tempokontrollen durch Nachfahren seien im Grundsatz zulässig. Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass Resultate ohne justierten Messapparat weniger genau sind. Mit einem Sicherheitsabzug von 25 km/h habe das Obergericht aber «allfälligen Mess- bzw. Ableseungenauigkeiten mehr als grosszügig Rechnung getragen». Die Annahme der Luzerner Justiz, der Lamborghini-Fahrer sei mit mindestens Tempo 145 unterwegs gewesen, sei deshalb in Ordnung.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 1P.90/2006 vom 13.4.2006
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