Bei einem Skirennen in Splügen GR haben die Verantwortlichen den Zielraum nicht vollständig abgesperrt. Deshalb fuhr ein Rennfahrer nach dem Zieleinlauf in einen Knaben und verletzte ihn schwer. Dafür wurden der Pisten- und Rettungschef, der Schiedsrichter, der Wettkampfleiter und der Streckenchef wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu Bussen zwischen 1000 und 3000 Franken verurteilt.
Für das Bundesgericht geht das in Ordnung. Der Rennläufer fuhr zwar, ohne zu bremsen, einfach weiter, aber der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn der Zielraum vollständig abgesperrt und abgegrenzt gewesen wäre.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 6S.1/2007 vom 24. 4. 2007