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04.06.2013
Die Stockwerkeigentümer der Flurhofstrasse 52 in St. Gallen hatten immer wieder Probleme mit der Cablecom. Der Verwalter kündigte deshalb auf Wunsch der Gemeinschaft letztes Jahr unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist auf Ende April 2012. Da er die Gebühren für das ganze Jahr im Voraus bezahlt hatte, forderte er die für acht Monate zu viel bezahlten 1182 Franken zurück.
Cablecom: Alte Fristen selber abgeschafft
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