Auf der Fahrt von St. Gallen nach Genf schenken die SBB im Speisewagen und in der Minibar zweier Züge nur noch Starbucks-Kaffee aus. Im Fahrplan sind sie mit dem Kürzel «SC» vermerkt: Es steht für Starbucks Coffee.

Dünner Kaffee mit viel Milchschaum, Rahm, ­Caramelsirup und Mocca­sauce ist jedoch nicht ­jedermanns Geschmack. Das wissen auch die SBB: Sie wollen nach eigenen Angaben «­primär die Bedürfnisse der jungen Reisenden befriedigen».

Tatsächlich befriedigen die SBB damit aber vor ­allem ein eigenes Bedürfnis – das nach höheren Einnahmen. Die Kaffeepreise schlagen nämlich kräftig auf. Konkret bedeutet dies für das Minibar-Wägeli:

Cappuccino: Neu ­kostet er mindestens Fr. 5.90, statt wie bis anhin Fr. 4.40 
Café Crème: Fr. 4.50 statt Fr. 4.30
Espresso: Fr. 4.40 statt Fr. 4.30
Tee: Fr. 4.90 statt Fr. 4.20
Heisse Schokolade: Fr. 6.90 statt Fr. 4.40

Auch im Speisewagen – künftig Starbucks Coffeehouses genannt – wird das Kaffeetrinken teilweise teurer: Zwar sind Café Crème und Espresso dort neu 10 be­ziehungsweise 20 Rappen günstiger. Bei den milchigen Kaffee­varianten jedoch müssen die Passagiere künftig etwas tiefer in die Tasche greifen: ­Cappuccino und Caffè Latte kosten neu 
Fr. 5.90 statt Fr. 5.40.

Das ist die zweite Er­höhung innert weniger Monate: Bereits im Sommer schlugen Getränke in den Speisewagen der SBB massiv auf – um 70 Rappen auf alle Kaffees mit Milch.

«Auch Lizenzen muss man ausschreiben»

Doch wieso haben sich die SBB überhaupt für Starbucks mit seinem ­vergleichsweise teuren Kaffeesortiment entschieden? Der K-Tipp stellte beiden Unternehmen Fragen zum  Vertrag und zur finanziellen Abgeltung, bekam aber keine Antworten. Bekannt ist zumindest: Sollte der Testlauf erfolgreich ver­laufen, werden laut SBB weitere Züge auf Starbucks umgerüstet.

Fakt ist auch: Die Kaffee-Konkurrenz wurde ausgebootet. Denn der Auftrag wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. SBB-Sprecherin Franziska Frey rechtfertigt die Bevor­zugung von Starbucks so:  Bei dieser Zusammen­arbeit handle es sich um eine Lizenzierung. Aus diesem Grund sei eine öffentliche Ausschreibung nicht Pflicht.

Martin Beyeler, Rechtsanwalt und Experte für ­öffentliches Vergaberecht, sieht dies anders: «Auch Lizenzen sind grund­sätzlich ausschreibungspflichtig.»

Reiseberatung: Kalter Kaffee!

Nicht nur auf den Schienen, sondern auch an den Bahn­höfen zeigen die SBB eine Vorliebe für Starbucks: In Bern verlegten sie ihren Wartesaal und vermieteten die frei gewordene Fläche an den Kaffeeriesen.

Ähnlich in Winterthur: Hier suchte Starbucks jahrelang vergeblich nach einem Standort für eine erste Filiale. Nun  verkleinern die SBB im Bahnhof das eigene Reisebüro, um Platz für Starbucks zu schaffen. Es ist offensichtlich: Kompetente Beratung für Bahnkunden ist weniger lukrativ als Kaffee mit Caramelsirup.