Ende 2010 zog Corinne Salzmann aus Aarau in die Wohnung ihres Partners. Er bezahlte die Billag-Gebühren für den gemeinsamen Haushalt. Letzten Juli fand Salzmann trotzdem eine Rechnung der Billag im Briefkasten: Die Swisscom-Tochter verlangte von ihr Fr. 2258.25 Radio- und TV-Gebühren für die letzten fünf Jahre. Im Begleitbrief schrieb die Billag: «Aufgrund eines technischen Fehlers wurden leider einzelne Rechnungen, teilweise über mehrere Jahre, nicht verschickt.»
Salzmann hatte tatsächlich nie eine Rechnung erhalten, obwohl sie bei der Post einen Nachsendeauftrag bezahlt hatte. Deshalb nahm sie mit dem Kundendienst der Billag Kontakt auf. «Der Mitarbeiter hat mir versichert, dass eine Stornierung der Rechnung problemlos möglich sei», sagt sie dem K-Tipp. Doch es kam anders: Die Billag wollte von einer Stornierung nichts mehr wissen.
Probleme mit dem Kundendienst
Erst als sich der K-Tipp einschaltete, überprüfte die Inkassostelle den Fall noch einmal – und verzichtete auf das Geld. «Wir bedauern die Umstände. Aufgrund der Ab- und Anmeldung von Frau Salzmann ist ein Fehler im System entstanden», so Billag-Sprecher Dominik Müller.
Salzmann ist kein Einzelfall. Das zeigen die Erfahrungen der K-Tipp-Rechtsberatung. Immer wieder mussten sich Billag-Kunden mit dem Kundendienst herumschlagen. Typische Beispiele:
Christian Looser aus Herisau AR wollte im Frühling seine pflegebedürftige Mutter von den Gebühren befreien. Er reichte die dazu notwendige Bestätigung des Pflegeheims ein, worauf die Billag das Gesuch guthiess. Dennoch erhielt Looser weitere Rechnungen – und sogar eine Mahnung. Looser intervenierte mehrmals, doch die Angelegenheit zog sich bis in den Oktober hinein.
Die Billag schreibt dem K-Tipp dazu: «Die Abmeldung und die Rechnungsstellung haben sich überschnitten. Im Idealfall hätte die zweite Rechnung storniert werden können.»
Edwin Berger (Name geändert) zog im August 2015 in der Stadt Luzern um. Obwohl er bereits Gebühren bezahlte, forderte ihn die Billag im Dezember auf, sich anzumelden – was Berger tat. Im Februar erhielt er plötzlich zwei Rechnungen: eine an die alte und eine an die neue Adresse. Die Billag sagt, sie habe Berger «im Zuge einer Akquisitionskampagne» an seiner neuen Adresse angeschrieben – ohne Kenntnis vom Umzug. Das heisst: Die Billag schreibt wahllos Leute an – egal, ob die Gebühr tatsächlich geschuldet ist.