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12.11.2012
Nein. Die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber die AHV-Beiträge nicht an die Ausgleichskasse weiterleitet, berechtigt Sie nicht, die Arbeitsleistung zu verweigern. Wenn Sie aus diesem Grund nicht mehr zur Arbeit gehen, kann Ihnen der Chef sogar fristlos kündigen.
Die Arbeit verweigern dürfen Angestellte nur, wenn der Lohn ausbleibt. Der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die AHV-Beiträge einzuzahlen. Selbst wenn er dies nicht tut, werden Ihnen die auf der Lohnabrechnung abgezogenen AHV-Beiträge gutgeschrieben. Wichtig: Bewahren Sie Ihre Lohnabrechnungen auf und kontrollieren Sie ab und zu bei Ihrer Kasse, ob all Ihre Arbeitgeber die AHV eingezahlt haben.
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