Nein. Ihnen entstehen aus dem Versäumnis Ihres Arbeitgebers keine Nachteile. Falls Sie anhand Ihrer Lohnausweise belegen können, dass Sie gearbeitet und Lohn bezogen haben, werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge – also AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung – effektiv gutgeschrieben.

Sie müssen also weder Beitragslücken bei der AHV noch Einbussen beim Stempeln befürchten. Das heisst: Falls Sie stempeln gehen, haben Sie die normalen Leistungen zugut. Nach einer Wartefrist von fünf Arbeitstagen erhalten Sie als Familienvater ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Lohns. Versicherte ohne Unterhaltspflichten erhalten 70 Prozent des Lohnes. Von Ihrem Ex-Arbeitgeber wird die Behörde die fehlenden Beiträge rückwirkend einfordern.