Zehn Mal die Haare schneiden inklusive Waschen und Föhnen für 299 Franken: Das Angebot der Styleocard kam Claudia Brütsch aus Schlieren ZH überzeugend vor. «Es tönte toll und trotzdem realistisch», sagt die 27-Jährige. Also unterschrieb sie im vergangenen November an einem Verkaufsstand im Hauptbahnhof Zürich einen Vertrag und zahlte die 299 Franken mit der EC-Karte. Der Verkäufer versprach ihr, die Karte in den folgenden drei bis vier Tagen zu schicken.
Die Abo-Karte nie erhalten
Herausgeber der Styleocard ist das Unternehmen Styleo mit Sitz in Burgdorf BE. Die Firma betreibt im Internet ein Coiffeur-Vergleichsportal und verkauft die Styleocard unter anderem an Werbeveranstaltungen bei Bahnhöfen. Gemäss Website wird diese zurzeit von 45 Coiffeursalons in der Deutschschweiz akzeptiert. Allerdings kann sie höchstens drei Mal im gleichen Salon eingelöst werden.
Claudia Brütsch wartete nach dem Kauf fast zwei Wochen vergeblich auf die Karte. Deshalb trat sie fristgerecht vom Vertrag zurück. Dies ist bei Käufen auf öffentlichem Grund – also auch an Bahnhöfen – laut Gesetz innert 14 Tagen möglich (siehe Unten).
Styleo bestätigte den Widerruf des Vertrags und versprach, das Geld «mit den nächsten Auszahlungen» zu überweisen. Das war Anfang Dezember vergangenen Jahres. Im März schrieb die Firma nach einer Reklamation der Kundin erneut, das Geld folge demnächst.
Eine Woche später behauptete Styleo plötzlich, Brütsch habe die Karte erhalten. Die Zürcherin schaltete daraufhin den K-Tipp ein. Der Geschäftsführer von Styleo verlangt von Brütsch trotzdem, sie müsse zuerst die Karte zurückschicken – die sie nie erhalten hatte. Erst dann werde das Geld zurückerstattet. Claudia Brütsch wartet noch immer auf das Geld.
Erst nach Reklamation gibts Geld zurück
Brütsch ist nicht die einzige Kundin, die Ärger mit der Firma Styleo hat: Bei der K-Tipp-Rechtsberatung suchten noch weitere Frauen Rat. Jessica Schuhmacher aus Bülach ZH zum Beispiel trat im Februar fristgerecht vom Vertrag zurück. Trotzdem schickte ihr Styleo die Karte zu. Die 22-Jährige retournierte sie umgehend und verlangte nochmals ihr Geld zurück. Styleo versprach die Zahlung per Ende März. Doch erst Mitte April hatte Schuhmacher die 299 Franken auf ihrem Konto.
Auch in anderen Fällen erhielten die Kundinnen das Geld erst nach mehrmaligem Reklamieren zurück. Styleo schreibt dazu: «Eine Verzögerung der Rückzahlung ist zwar sehr ärgerlich, aber keiner unserer Kunden wurde geschädigt oder ungerecht behandelt.» Von der Kündigung bis zur Auszahlung strebe man «im Normalfall» eine Bearbeitungszeit von 25 Arbeitstagen an.