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24.03.2020
Was gilt, wenn eine Pauschalreise nicht stattfindet, weil Behörden ein Gebiet abgeriegelt haben?
Reisebüros sind dann verpflichtet, Alternativen anzubieten. Laut Vito Roberto, Professor an der Uni St. Gallen, müssen Kunden geringfügig geänderte Reisen akzeptieren. Nicht annehmen müssen sie eine gänzlich andere Reisedestination. In einem solchen Fall könnten sie das Geld zurückfordern.
Einzelne Länder wie Israel setzen die Passagiere, die aus der Schweiz anreisen, 14 Tage in Quarantäne. Hat man Anspruch auf Rückerstattung, wenn man den Flug storniert?
Ja, denn bei Kurzaufenthalten wird die Reise durch eine Quarantäne unmöglich. Auch bei einem geplanten Ferienaufenthalt von ein paar Wochen wäre eine Quarantäne von 14 Tagen unzumutbar.
Hat man Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten, wenn man aus Angst vor einer Ansteckung oder Quarantäne eine Pauschalreise absagt?
Nein. Wer eine durchführbare Reise absagt, hat keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt und Rückgabe des Geldes. Anders ist es nur, wenn der Vertrag ausdrücklich ein Recht auf Rückerstattung einräumt.
Was gilt bei einzelnen Bahn- und Flugtickets?
Wird eine Reise unmöglich, etwa weil die Grenze gesperrt ist, hat man Anspruch auf Rückzahlung des Preises. Die SBB zeigen sich nach eigenen Angaben kulant. Bei der Swiss heisst es, die Passagiere können weltweit alle Flüge bis Ende April kostenlos verschieben. Die Umbuchung muss bis Ende März erfolgen. Ist der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar, muss man die Differenz bezahlen.
Wer trägt die Kosten, wenn man in den Ferien im Hotel in Quarantäne kommen sollte?
Vito Roberto sagt: «Reisende müssen dann die Hotelkosten selber zahlen.» Denn sie beanspruchen in solchen Fällen die Hotelleistung. Angestellte müssten sich die zusätzlichen Ferientage anrechnen lassen.
Was passiert, wenn der Bund Reisewarnungen für ein Land oder eine Region ausspricht?
In solchen Fällen nützt eine Reise-Annullationsversicherung. Sie erstattet in der Regel die Kosten des Vertragsrücktritts. Das Bundesamt für Gesundheit warnt wegen des Corona-Virus zurzeit nur vor Reisen in die chinesische Provinz Hubei.
Der Bundesrat und die Kantone verboten Veranstaltungen. Müssen die Veranstalter die Ticketkosten zurückzahlen?
Ja. «Die Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung des Preises», sagt Vito Roberto. Anspruch auf weiteren Schadenersatz habe man aber nicht. Vom Genfer Autosalon etwa könne man keinen Schadenersatz für bereits bezahlte Hotelkosten einfordern.
Muss man die Verschiebung eines Konzerts akzeptieren?
Nur wenn das im Kleingedruckten so steht. Sonst müssen die Kunden eine Verschiebung nicht akzeptieren. Eine Veranstaltung bucht man normalerweise auf einen fixen Tag. Ein Verschiebedatum ist ein Angebot. Man kann es freiwillig annehmen, muss dies aber nicht tun.
Was zahlt eine Annullationsversicherung?
Reiseversicherungen übernehmen in der Regel bei Epidemien im Reiseland die Kosten, die den Kunden durch Stornierungen von gebuchten Reisen entstehen. Allerdings nur, wenn eine amtliche Reisewarnung vorliegt oder eine Quarantäne droht.
Kann man heute noch eine Versicherung für die bereits gebuchten nächsten Ferien abschliessen?
Ja. Reisen, die nicht in ein Gebiet mit einer öffentlichen Warnung führen, kann man noch versichern. Man sollte aber unbedingt vorher die Versicherungsleistungen genau studieren. Sie sind sehr unterschiedlich. Tipp: Buchen Sie nur Reisen, die kostenlos stornierbar sind. So können Sie die Pläne bei Bedarf ändern, und so brauchen Sie keine Versicherung.
Klimaanlagen verbreiten das Virus kaum
Klimaanlagen werden nicht erst seit dem Ausbruch des Corona-Virus gerne als «Virenschleuder» bezeichnet. Dem widerspricht das Bundesamt für Gesundheit: Klimaanlagen in Flugzeugen, Zügen oder in Büros seien kein Risiko. «Es gibt keinerlei Hinweise, dass sich das Virus über die Luft verbreitet.»
Gleicher Meinung ist Christian Griot, Virologe an der Un Bern: «Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Sie erfolgt direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege. Oder indirekt über Hände, die mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.»
Stephan Ludwig, Virologe an der Uni im deutschen Münster (D), gibt ebenfalls Entwarnung: Klimaanlagen seien als Überträger «vernachlässigbar».
Kosten des Corona-Tests zahlt die Krankenkasse
Ein Corona-Test kostet laut Bundesamt für Gesundheit 180 Franken. Diese Kosten gehen unabhängig vom Resultat zulasten der obligatorischen Krankenversicherung. Das heisst: Wer die Jahresfranchise noch nicht ausgeschöpft hat, muss die Kosten selber tragen. Sonst zahlt die Krankenkasse den Betrag abzüglich Selbstbehalt.
Mehr Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie im K-Tipp-Ratgeber So sind Sie richtig versichert. Zu bestellen über Tel. 044 253 90 70, per Mail ratgeber@ktipp.ch oder auf www.ktipp.ch
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Swiss lässt bis 31.08.2020 alle Flüge umbuchen, die bis 31.03.2020 durchgeführt werden sollten.
Ihre Informationen stimmen nicht ganz. Hier die Quelle von Swiss: https://www.swiss.com/ch/de/verschiedenes/breaking-news
Rückerstattung SBB Spartageskarte
Die SBB hat mir gestern anstandslos meine Spartageskarte zurückerstattet: - auch wenn in den Bedingungen steht: Kein Umtausch, keine Rückerstattung.
Corona-Virus: Das sind Ihre Rechte
Im genannten Artikel fehlt einen Hinweis bzw eine Bestätigung: Bei gewissen Versicherungen werden unter anderem für Reiseannulationen Pandemie oder Epidemie expressis verbis in den Bedingungen ausgeschlossen. Was gilt nun. z.Bsp bei Grenzenschliessung nach Italien? Danke. R. Kramer Danke für