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Eine Zürcher Firma wurde Opfer einer Erpressung: Schadsoftware verschlüsselte alle Computerdateien, auch Kundendaten. Die Firma zahlte den Erpressern 1500 Bitcoins im Wert von mehreren Millionen Franken, um an den Entschlüsselungscode zu gelangen. Sie war gegen Cyberangriffe versichert und meldete der Versicherung den Schaden. Diese verweigerte die Zahlung.
Die Erpresser gehörten zu einer von der US-Regierung sanktionierten Organisation, eine Zahlung wäre daher unzulässig. Die Firma wehrte sich erfolgreich: Die Versicherung konnte nicht nachweisen, wer die Urheber des Angriffs waren.
Bundesgericht, Urteil 4A_206/2023 vom 17.8.2023
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