Die Rentnerin Helen Nef aus Hemberg SG nahm Anfang Jahr an einer telefonischen Umfrage zum Thema Umweltschutz teil. Danach teilte man ihr mit, als Geschenk für die Teilnahme werde ihr eine Wäschekugel im Wert von 50 Franken überbracht. Ausserdem werde ihr ein Dampfreiniger vorgeführt.
Nef war einverstanden. Ein Vertreter der Thermostar Business GmbH mit Sitz in Oberbüren SG brachte ihr Ende März die Wäschekugel nach Hause und führte ihr den Dampfreiniger «Thermostar» vor. Die Leistung des Geräts beeindruckte Nef: «Die vom Vertreter gereinigten Kacheln waren so sauber wie noch nie.» Sie unterschrieb einen Kaufvertrag für 4000 Franken und behielt den Reiniger. 2000 Franken wollte der Vertreter sofort als Anzahlung. Er ging mit Nef zum Bancomaten, um das Geld zu kassieren.
Nef bereute die teure Anschaffung schnell: «Das Putzen mit all den Düsen und Aufsätzen ist mir zu aufwendig, das Gerät würde nur herumstehen», sagt sie. Sie widerrief den Kaufvertrag nach einer Woche. Ende April brachte Nef den ungebrauchten «Thermostar» nach Oberbüren zurück. Dort verlangte der Geschäftsführer von ihr 800 Franken als Entschädigung. Als sie protestierte, habe er den Betrag auf 600 Franken reduziert, erzählt Nef. Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall: Auch andere Firmen schwatzen Leuten bei Hausbesuchen teure Produkte auf und verweigern trotz Widerruf des Kaufs die Rückzahlung (K-Tipp 12/2020, 16/2021).
Recht auf Widerruf innert 14 Tagen
Im Kaufvertrag für den «Thermostar» steht, dass der Käufer eine Pauschale von 20 Prozent des Kaufpreises schulde, wenn er die Ware zurückgebe. Doch diese Klausel ist laut Gesetz nicht gültig, wenn ein Kunde den Vertrag rechtzeitig widerruft. Rechtzeitig bedeutet bei sogenannten Haustürgeschäften: innert 14 Tagen (siehe Kasten). Laut dem Vertrag der Thermostar Business beträgt die Widerrufsfrist nur eine Woche. Das ist gesetzwidrig. Die Thermostar Business nimmt dazu nicht Stellung.
Helen Nef wartet noch auf die Rückerstattung ihrer Anzahlung. Spätestens im Betreibungsverfahren wird sie ihr Geld erhalten.
Übrigens: Einen guten Dampfreiniger gibt es bereits für rund 200 Franken. Das ergab ein K-Tipp-Test (5/2021).
Vertrag widerrufen: Das gilt bei Haustürgeschäften
Ein Kauf ist mit Vertragsabschluss für beide Parteien verbindlich. Für Haustürgeschäfte gilt eine Ausnahme: Diese sind innert 14 Tagen widerrufbar – ohne Angabe von Gründen. Haustürgeschäfte sind Vertragsabschlüsse, bei denen man von einem Verkäufer überrumpelt wurde. Das kann am Wohnort, am Arbeitsplatz, am Telefon, auf öffentlichem Grund oder an einer Werbeveranstaltung geschehen. Nicht widerrufbar sind hingegen Käufe an Messen und auf Märkten.
Das Widerrufsrecht besteht für Haustürgeschäfte, wenn der Preis 100 Franken übersteigt und die Initiative für das Verkaufsgespräch vom Verkäufer ausging.
Der Verkäufer muss den Kunden schriftlich auf die Widerrufsfrist hinweisen und seine Adresse bekanntgeben. Andernfalls beginnt die 14-tägige Frist erst, wenn der Kunde die korrekten Angaben zum Widerruf erfährt – das kann auch Wochen oder Monate später sein.
Gut zu wissen: Den Widerruf eines Kaufvertrags sollte man aus Beweisgründen mit einem eingeschriebenen Brief versenden.