K-Tipp-Leserin Anna Schmid (Name geändert) schloss im Jahr 2006 für ihre Dreieinhalb-Zimmer-Eigentumswohnung im zürcherischen Binz bei der Bank UBS eine Libor-Hypothek in der Höhe von 350 000 Franken ab. Der Libor war bis zur Ablösung durch den Saron Anfang Jahr der Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld liehen. Auf diesen Zinssatz schlugen die Banken ihre Marge. Bei Schmid waren es 0,75 Prozent.
Volle Marge, obwohl Libor ins Minus fiel
Anfang 2015 fiel der Libor mit 0,75 Prozent ins Minus. Die 52-jährige Zürcherin hätte also keinen Zins mehr bezahlen müssen. Denn: Minus 0,75 Prozent (Libor) plus 0,75 Prozent (Marge) ergibt 0 Prozent. Doch die UBS ging von einem Liborsatz von 0 Prozent aus und belastete ihr weiterhin die volle Marge von 0,75 Prozent – obwohl im Vertrag nicht vereinbart ist, dass im Falle eines negativen Libors ein Liborsatz von 0 Prozent gilt.
Im Januar 2021 entschied das Zürcher Obergericht, dass eine Untergrenze des Libors von 0 Prozent nur gültig ist, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurde (K-Tipp 9/2021 und 20/2021). Gestützt auf dieses Urteil forderte Anna Schmid von der UBS den seit 2015 zu viel bezahlten Zins zurück. Die Bank lehnte die Rückerstattung mit der Begründung ab, dass «in jedem Fall mindestens die Marge geschuldet ist».
Die UBS ist nicht die einzige Bank, die von den Kunden ab 2015 weiterhin die volle Marge verlangte (siehe Kasten). Der K-Tipp prüfte die Verträge von über 70 Lesern, die sich gemeldet hatten. Die meisten Kunden hätten einen Anspruch auf die Rückzahlung des zu viel bezahlten Libor-Zinses – zum Teil im Umfang von mehreren Zehntausend Franken. Doch bisher verweigerten alle Banken in diesen Fällen die Rückerstattung.
Musterprozess führte zu Zahlungsvorschlag
Auch Anna Schmid meldete sich beim K-Tipp. Dessen Rechtsschutzfonds finanzierte einen Musterprozess gegen die UBS. Der Zürcher Rechtsanwalt Jean-Marc Schaller reichte im November 2021 ein Schlichtungsgesuch für einen Betrag von 10 900 Franken gegen die Bank beim Friedensrichteramt 1 + 2 der Stadt Zürich ein. Die Schlichtungsverhandlung im Januar scheiterte.
Doch Anfang April machte die UBS einen Zahlungsvorschlag, Anna Schmid akzeptierte diesen in einem Vergleich. Das Geld hat die Leserin in der Zwischenzeit erhalten.
Fazit: Wer die zu viel bezahlte Marge zurückfordern will, muss die Bank mit Hilfe eines Anwalts einklagen. Denn ohne rechtlichen Druck zahlt die Bank nicht. Betroffene können dazu den Musterbrief des K-Tipp «Libor-Hypothek Erstattung» verwenden: Download unter Ktipp.ch -> Service -> Musterbriefe -> L.
Diese Banken verweigern die Rückzahlung
Beim K-Tipp meldeten sich über 70 Leser, weil sie zu viel für ihre Libor-Hypotheken bezahlten. Die meisten sind Kunden der UBS und der Raiffeisenbanken. Die weiteren betroffenen Banken sind: Credit Suisse, Migros-Bank, Clientis, Bank für Tirol und Vorarlberg, Crédit Agricole, Valiant sowie die Kantonalbanken von St. Gallen und Graubünden. Es geht um Libor-Hypotheken von 11 000 Franken bis rund 2 Millionen. Die verlangten Libor-Margen betragen zwischen 0,45 und 2,07 Prozent.