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K-Tipp 05/2022
08.03.2022
Letzte Aktualisierung:
09.03.2022
09.03.2022
Ja. Das Betreibungsamt ist nicht verpflichtet, Ihnen am Telefon eine Antwort zu geben. Am besten verlangen Sie die gewünschte Auskunft schriftlich, samt Beilage einer Kopie von Pass oder Identitätskarte. Oder Sie gehen persönlich beim Betreibungsamt vorbei.
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Betreibung
Sehr geehrter Herr Gabathuler Das Betreibungsamt war tatsächlich nicht verpflichtet, Sie von sich aus darüber zu informieren, dass der Gläubiger die Betreibung gegen Sie zurückgezogen hat. Freundliche Grüsse Rechtsberatung K-Tipp & saldo
Meldepflicht
Gegen mich wurde eine Betreibung eingeleitet. Nach ca. 1 Jahr wurde diese Betreibung durch den Kläger gelöscht. Vom Betreibungsamt wurde mir diese Löschung nicht mitgeteilt. Muss das Betreibungsamt dem Schuldner dies nicht mitteilen? Besten Dank Gabathuler Jakob