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Nein. Im Rahmen einer Referenzauskunft muss sich der Arbeitgeber an das halten, was im Arbeitszeugnis steht.
Da es in einem Arbeitszeugnis einzig um die fachliche Eignung eines Bewerbers geht, müssen sich diese Informationen auf Leistung und Verhalten im Betrieb beschränken. Die Höhe des Lohns hingegen wird im Arbeitszeugnis absolut nie erwähnt. Denn die Arbeitsentschädigung sagt nichts aus über die fachliche Eignung eines Bewerbers. Deshalb darf der Lohn auch bei einer Referenzauskunft kein Thema sein.
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