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23.04.2020
Nein. Sie alleine entscheiden, welcher Arzt Sie behandelt. Ihr Chef könnte nur eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Betriebs verlangen. Diese Abklärung darf aber nur der Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit dienen. Auf die Behandlung hat sie keinen Einfluss. Die Kosten für einen vertrauensärztlichen Untersuch hat der Arbeitgeber zu tragen. Weigert sich der Arbeitnehmer, diese Untersuchung über sich ergehen zu lassen, muss der Arbeitgeber bei Krankheit keinen Lohn mehr bezahlen.
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