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23.07.2020
Nein. Die Verkehrsregelnverordnung verbietet das unnötige Vorwärmen und Laufenlassen des Motors bei stillstehenden Fahrzeugen. Das gilt auch im Winter, wenn es kalt ist und die Scheiben zugefroren sind. Damit lässt sich ein langes Laufenlassen des Motors nicht rechtfertigen. Wenn Sie Anzeige erstatten, droht Ihrem Nachbarn eine Busse von 60 Franken.
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Hirnlos
10Min? Mein Nachbar macht das jeden Morgen 30Minuten lang. Finde das einfach in der heutigen Zeit mehr als Hirnlos und einfach traurig. Nach mir die Sintflut oder wie ?! Haben sie ihn danach angezeigt?