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K-Tipp 13/2005
24.08.2005
Ja. Er darf in alle Personaldaten Einblick nehmen. Dies gilt selbst dann, wenn sein Vorgänger Ihnen aus persönlichen Gründen schlechte Zeugnisse ausgestellt hat und dies Ihren neuen Chef negativ beeinflussen könnte.
Punkto Daten der Angestellten hat Ihr neuer Vorgesetzter dieselben Rechte wie der alte Chef. Zu den Personaldaten gehören unter anderem Qualifikationen, eingeholte Referenzauskünfte, Arztzeugnisse, Beförderungen und natürlich der Arbeitsvertrag. Der neue Chef muss sich ja ein Bild über Sie machen können, selbst wenn die Beurteilung von einer anderen Person stammt.
Weitere Details zum Thema Personaldaten:
- Das Personaldossier darf nur Angaben enthalten, die einen Zusammenhang zur Arbeitsstelle und zum Arbeitsverhältnis haben. Bemerkungen über persönliche Verhältnisse haben darin nichts verloren.
- Die Weitergabe der Daten an Dritte, die mit dem Arbeitsverhältnis direkt nichts zu tun haben, würde eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte darstellen.
- Personaldaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen so geschützt werden, dass Unbefugte keinen Zugang haben.
- Stellt eine angestellte Person bei der Einsichtnahme ins Personaldossier fest, dass es unrichtige Angaben enthält, kann sie verlangen, dass die Daten berichtigt werden. Findet sie solche, die gar nicht ins Dossier gehören, kann sie deren Entfernung verlangen.
(en)
Punkto Daten der Angestellten hat Ihr neuer Vorgesetzter dieselben Rechte wie der alte Chef. Zu den Personaldaten gehören unter anderem Qualifikationen, eingeholte Referenzauskünfte, Arztzeugnisse, Beförderungen und natürlich der Arbeitsvertrag. Der neue Chef muss sich ja ein Bild über Sie machen können, selbst wenn die Beurteilung von einer anderen Person stammt.
Weitere Details zum Thema Personaldaten:
- Das Personaldossier darf nur Angaben enthalten, die einen Zusammenhang zur Arbeitsstelle und zum Arbeitsverhältnis haben. Bemerkungen über persönliche Verhältnisse haben darin nichts verloren.
- Die Weitergabe der Daten an Dritte, die mit dem Arbeitsverhältnis direkt nichts zu tun haben, würde eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte darstellen.
- Personaldaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen so geschützt werden, dass Unbefugte keinen Zugang haben.
- Stellt eine angestellte Person bei der Einsichtnahme ins Personaldossier fest, dass es unrichtige Angaben enthält, kann sie verlangen, dass die Daten berichtigt werden. Findet sie solche, die gar nicht ins Dossier gehören, kann sie deren Entfernung verlangen.
(en)
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